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Welche Folgen hat ein schlechter Energiekennwert?
Energieausweise dienen lediglich der Information. Das wurde bereits im Sommer 2005 im Energieeinsparungsgesetz ausdrücklich verankert.
Kein Gebäudeeigentümer kann bei unzureichenden Kennwerten zur Gebäudemodernisierung gezwungen werden.
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